Bis das Ohr blutet – Laermschutz

Lärm macht krank: auch die Lieblingsmusik, wenn sie zu heftig aus dem Lautsprecher dröhnt. Jugendliche merken oft zu spät, was ihrem Gehör schadet. Eine neue Software soll vor Langzeitschäden warnen.
Wenn der Schallpegel gewisse Grenzen übersteigt, leidet das Ohr: Schon 95 Dezibel können nach vier Stunden das Innenohr bleibend schädigen; davon gehen Mediziner aus. Bei 101 Dezibel ist die Grenze für die Gesundheit nach einer Stunde erreicht. Allerdings liegen die Schallpegel in Diskotheken häufig viel höher und damit über den zulässigen Werten. Und viele Jugendliche kümmert ihr Gehör wenig, wenn die Stimmung steigt.
In Diskotheken sollte die Lautstärke 95 Dezibel nicht überschreiten; das haben die Bundesärztekammer und die Kommission "Soziakusis" (Zivilisations-Gehörschäden) des Umweltbundesamtes bereits 1999 gefordert. Auf der 78. Gesundheitsministerkonferenz im Juli 2005 in Erlangen wurde deshalb folgendes beschlossen: Im lautesten Bereich von Diskotheken und bei Musikveranstaltungen sollte der Schallpegel stets unter 100 Dezibel liegen.
Leider klaffen Theorie und Praxis einmal mehr weit auseinander. Und das nicht nur in der Disko: Rock, R'n B und Hip-Hop gelangen oft über Kopfhörer ins Ohr. Dann drehen Jugendliche den Regler auch gern auf, bei MP3-Abspielgeräten etwa. Zumindest sollten junge Menschen wissen, worauf sie sich einlassen. Und dass sie möglicherweise ein Leben mit Hörgerät erwartet.
Das meint auch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und weist auf die interaktive Software earaction hin. Damit können sich Nutzer spielerisch mit ihrem Gehör beschäftigen; Musikliebhaber erfahren, welche Risiken durch zu lauten Musikkonsum drohen und wie sie ihr Gehör schützen können. Die Hochschule München hat earaction entwickelt, gefördert durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Das LGL betreut die Software gemeinsam mit der Hochschule München.
Zugänglich ist earaction über die Internetseite www.lgl.bayern.de.
Quelle: LGL
Weitere Informationen zum Thema Lärm finden Sie auf der Internetseite des LGL unter www.lgl.bayern.de
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