Diabetiker Typ 2, arbeitslos: Anspruch auf Zuschlag

Arbeitslose Typ-2-Diabetiker, die auf eine besondere Diabetes-Kost angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Regelsatz des Arbeitslosengeldes. Das entschied das Landessozialgericht Hessen.
Die Richter urteilten zugunsten eines arbeitslosen Diabetikers, dem die arbeitsagentur einen Mehrbedarfszuschlag verwehrt hatte. Sie hatte argumentiert, Diabetiker könnten sich auch ohne finanziellen Mehraufwand krankheitsgerecht ernähren.
Nach Ansicht des Landessozialgerichts konnte die medizinische Wissenschaft die Frage nach Wirksamkeit und Notwendigkeit einer speziellen Diabetes-Kost noch nicht eindeutig klären. Deshalb folge das Gericht den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Diese sähen derzeit noch eine spezielle Kost für Diabetiker vor. Da die Diabetiker-Kost einen medizinisch notwendigen Bedarf abdecke, gehöre ihre Finanzierung zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum. Dem Kranken sei nicht zuzumuten, diesen Mehrbedarf aus dem so genannten "Ansparanteil" des Regelsatzes zu decken. Dieser sei für einmalige besondere Bedarfe gedacht.
Das ist sehr zu begrüßen, dass das Gericht so entschieden hat – Unbehagen schleicht sich ein, wenn man die Begründung genauer liest. Die Frage nach der Wirksamkeit und Notwendigkeit einer speziellen Diabetes-Kost sei nicht eindeutig geklärt? Ja, was will man da noch klären?
Eine Ernährung mit hohem Gemüse- und Vollkorn-Anteil wirkt fast so zuverlässig wie ein Medikament – versuchen Sie es einmal für vier Wochen im Winter und gucken sich hinterher Ihr Haushaltsgeld an – dann werden Sie merken, wovon hier die Rede ist.
Die Meldung bekam ich über diabetes-world.net
Weitere Infos bei vitanet.de – von dort auch das Bild.