Gütesiegel der Versandapotheken: Schutz vor Fälschungen und Missbrauch?

Vielleicht ist das ein Weg, grundsätzlich gesehen, um vor Arzneimittelfälschungen aus dem Internet zu schützen (s. voriger Artikel): ein gütesiegel.
Eher skeptisch bin ich allerdings bei diesem Beispiel – denn das betrifft ja Versandapotheken, die die berühmten "Apothekerpreise" (das ist ja schon ein geflügeltes Wort) kaum unterbieten können.
Vorstellen würde ich mir eher ein Prüfsiegel für die einzelnen Produktangebote, aber ein bisschen würde das natürlich den Preis auch in die Höhe treiben. Ohne jede Qualitätsgarantie ein Medikament im Internet zu erwerben – davon würde ich allerdings auch abraten, sei es noch so billig.
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) hat ein neues Gütesiegel entwickelt (Sie sehen es hier) – wie sie sagen: "um den Verbrauchern ein Höchstmaß an Sicherheit und Orientierung beim Arzneimittelversandhandel zu bieten".
Anlass seien die Schreckensmeldungen über gefälschte Arzneimittel aus nicht überprüfbaren Quellen. "Uns als Versandapotheker zwingt das zum Handeln. Von deutschen Apotheken – gleichgültig ob stationäre oder Versandapotheke – geht zwar keine Gefahr aus. Trotzdem haben wir das Gütesiegel überarbeitet. Daran kann der Verbraucher leicht erkennen, ob er bei einem seriösen Anbieter bestellt oder nicht."
"Nur behördlich zugelassene Versandapotheken, die eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben und vom BVDVA überprüft wurden, dürfen dieses Emblem auf ihrer Website installieren", erläuterte Dr. Thomas Miller von der Kanzlei Krohn Rechtsanwälte in Berlin. Der Verband behalte sich das Recht vor, das Gütesiegel bei gravierenden Verstößen wieder zu entziehen.
Versandapotheken sollen das Gütesiegel gut sichtbar auf der Website installieren. Klickt der Verbraucher darauf, gelangt er via SSL (also verschlüsselt wie beim Online-Banking) auf die Website des BVDVA. Dort kann er die Versanderlaubnis und die unterschriebene Selbstverpflichtungserklärung einsehen.
Weitere Infos auf der Website des BVDVA (Abbildung von dort übernommen).
Mai 17th, 2007 at 09:05
Selbstverpflichtung und Prüfung durch den eigenen Verband, ein wirklich absolut zuverlässiges Mittel Sicherheit zu suggerieren.
Soll das irgendjemand ernst nehmen?
Februar 18th, 2010 at 08:32
Apothekenrecht 2009: Inhabergeführte Versandapotheken sind der Gewinner
http://www.juravendis.de/versandapotheken.html
Das bisweilen so bezeichnete „Super-Apothekenrechts-Jahr“ 2009 geht in wenigen Tagen zu Ende, und wenn die Akteure des Apothekenmarkts unter dem Weihnachtsbaum Bilanz ziehen, wird diese ganz unterschiedlich ausfallen:
Die großen Verlierer sind zweifelsohne all jene – und es waren nicht wenige –, die es nur noch für eine Formsache hielten, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken kippt. Sie mussten schmerzlich feststellen, dass auch vor dem Luxemburger Gericht die Weisheit gilt: „It ain´t over till the fat lady sings“. Umgekehrt sollten aber auch die Anhänger der inhabergeführten Apotheke nicht den Fehler machen, sich angesichts des Scheiterns der Kettenbefürworter vor dem Kadi in Sicherheit zu wiegen. Denn noch bleibt interessierten Kreisen der Weg über die Politik, um den Fremdbesitz zumindest auf lange Sicht zu legalisieren.
Auch der traditionelle Offizin-Apotheker kann seinen Weihnachtspunsch mit Blick auf das abgelaufene Jahr nicht ganz genüsslich schlürfen, gelang es den Besitzstandswahrern von der Standeslobby doch nicht, den ungeliebten Arzneimittelversand zurecht zu stutzen. Zu Recht ließ sich nämlich der Bundesgesetzgeber von aller Stimmungsmache der ABDA nicht beeindrucken und ließ den RX-Versand im Zuge der 15. AMG-Novelle unangetastet. Auch an dieser Front ist jedoch politisch noch nicht endgültig Ruhe eingekehrt, wie fortgesetzte Diffamierungsversuche der Arzneimittelversands durch die üblichen Verdächtigen zeigen.
Als Gewinner des „Super-Apothekenrechts-Jahrs“ dürfen sich die inhabergeführten Versandapotheken sehen, wurde doch ihre Rolle als bewährtes Glied der Pharmadistributionskette sowohl aus Luxemburg als auch aus Berlin bestätigt. Jedenfalls gilt dies für den herkömmlichen Arzneimittelversand – den Pick up-Stellen soll es dagegen laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag an den Kragen gehen. Ob diese Ankündigungen auch in die Tat umgesetzt werden, bleibt allerdings abzuwarten. Abgesehen davon, dass es schon grundsätzlich rechtlich umstritten ist, ob ein Pick up-Verbot zulässig wäre, wird ein solches Verbot zumindest nicht leichter werden, je länger sich die bestehenden Bestell- und Abholstationen auf dem Markt etablieren und damit Besitzstände geschaffen werden.
Auch sonst wird es 2010 für Versandapotheken spannend bleiben: So steht endlich eine Klärung durch den Bundesgerichtshof an, ob es auch ausländischen Versandapotheken untersagt wird, die Festpreise für RX zu unterlaufen, oder aber ob die angesichts der bislang widersprüchlichen Rechtsprechung zu dieser Frage bestehende Diskriminierung deutscher Versandapotheken fortgesetzt wird. Eine längst überfällige Liberalisierung zeichnet sich auch bei den Tierarzneimitteln ab: Auf Druck aus Brüssel hin hat die Bundesregierung angekündigt, zumindest den OTC-Versand für Heimtiere frei zu geben, was Versandapotheken einen neuen hoch interessanten Markt erschließen wird. Grund genug also für Versandapotheker, heuer mit einem besonders feinen Tröpfchen auf 2010 anzustoßen.