Homöopathie als Kassenleistung setzt sich weiter durch
abgelegt im Archiv Bewusster leben mit Bio/öko/Eso , Gesundheitsreform, Gesundheitspolitik , Verbraucherinformation am 22.01.07
"Gesetzlich Versicherte, die die ärztliche Homöopathie in Anspruch nehmen möchten, können nun bereits zwischen 90 Krankenkassen auswählen, die Deutschlands beliebteste alternative Therapierichtung zu 100 Prozent erstatten. Das Angebot wird Monat für Monat größer. Neben den Verträgen zur Intergerierten Versorgung (IV), die der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit dem Deutschen Apothekerverband und bisher 85 Gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hat, vereinbaren jetzt auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) mit den Arbeiterersatzkassen Strukturverträge Homöopathie. In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Rheinland-Pfalz gibt es die Homöopathie für die Versicherten der Gemünder Ersatzkasse (GEK), der Profi-Krankenkasse für Bau- und Holzberufe (HZK) und der Krankenkasse Eintracht-Heusenstamm (KEH) seit dem 1. Januar auf Chip-Karte. 'Der DZVhÄ freut sich, dass durch seine IV-Verträge Druck auf die anderen Kassen ausgeübt wurde, auch im Bereich der Homöopathie aktiv zu werden', sagte Dr. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ. Die neuen Strukturverträge seien zwar Schritte in die richtige Richtung, urteilt Escher, 'aber 'Goldstandard' sind für uns immer noch die vom DZVhÄ ausgehandelten Vergütungen und Bedingungen bei den IV-Verträgen, die eine bessere und bei den BKK-Verträgen auch differenziertere Honorierung unserer homöopathischen Arbeit vorsehen.' Die Honorare für die einzelnen Leistungen erhalten teilnehmende Vertragsärzte außerhalb des Individualbudgets, die Krankenkassen zahlen die Beträge extrabudgetär. Die Honorare und die Zeitvorgaben sind nicht in allen Bundesländern einheitlich. Teilnehmen können Vertragsärzte, die entweder die Zusatzbezeichnung Homöopathie oder das Homöopathie-diplom des DZVhÄ vorweisen können.
Eine aktuelle Liste aller Krankenkassen, die die Homöopathie erstatten, finden Sie auf der DZVhÄ-Internetseite, welt-der-homoeopathie.de in der Rubrik 'Homöopathie für Kassenpatienten'."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte,
veröffentlicht am 19.01.2007 bei openPR
Bild: dhu.com

Tags: Homöopathie Kassenleistung+Naturheilkunde Krankenkassen
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Kommentar von:
herby
(22.01.07 16:31 Uhr)
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Wenn ich nur denke, wieviel Geld ich für Ärzte, Untersuchungen und Arzneien ausgegeben musste, um die Folgen meines Heuschnupfens und sich daraus ergebender asthmatischer Anfälle zu bekämpfen. Dann hat mir eine klassische homöopathische Ärztin in der ersten Sitzung (das ist leider nicht immer der Fall) ein Medikament verschrieben, das mich nahezu beschwerdefrei durch die Allergiezeit kommen lässt. Da ich nur wenige Globuli benötige, kann ich mich immer noch aus der 1. Packung bedienen.