Kostenübernahme Homöopathie: schon 50 Krankenkassen
abgelegt im Archiv Gesundheitsreform, Gesundheitspolitik am 07.06.06
Die folgende Mitteilung ist schon etwas älter (vom 4. Mai); da sie in ihrer Aussage aber natürlich nicht veraltet ist (selbst, wenn die genaue Zahl inzwischen bei 53 liegen sollte ...), gebe ich sie hier wieder.
Die Entwicklung ist in jedem Fall erfreulich - es zeigt sich, dass zunehmend nicht mehr im "Entweder - Oder" gedacht wird (Schulmedizin contra Naturheilkunde), sondern auch Kooperation möglich ist. Nicht verkennen sollte man allerdings den Zusatz "ärztlich" - Heilpraktiker sind damit also ausgeschlossen.
Ich persönlich traue ja einem engagierten Heilpraktiker, der sich auf Homöopathie spezialisiert hat, mehr als einem Arzt, der in einem Schnellkurs die Zusatzbezeichnung "Naturheilkunde" erworben hat, damit aber selbstverständlich in seinem schulmedizinischen Denken bleibt .... aber: eben meine persönliche Meinung, der sich keine Kasse anschließen wird ...
"Seit dem 1. Mai 2006 übernehmen mehr als 50 Gesetzliche Krankenkassen die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere, zum Teil sehr große Krankenkassen, Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) mit Klassischer Homöopathie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) abschließen. Für die Mitglieder dieser Kassen bedeutet das die Kostenübernahme der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung 'Homöopathie'. Für die teilnehmenden Ärzte bedeutet der Vertrag eine festgelegte faire Honorierung ihrer Arbeit. Dr. med. Ferdinand Escher, Vorstandsmitglied des DZVhÄ: 'Es macht jetzt richtig Freude, Homöopathie in der Kassenpraxis zu praktizieren, weil die Mehrarbeit anerkannt wird. Ich kann es mir jetzt leisten, die Zeit, die Patienten benötigen, ihnen auch zu geben.' Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten weiterhin aus eigener Tasche zahlen, die Ausnahme sind Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
Die Deutsche BKK schloss am 1. Juni 2005 als erste Krankenkasse einen IV-Vertrag 'Homöopathie' ab. Seit dem steigt die Zahl der Kassen, die sich an den Verträgen über die Integrierte Versorgung 'Homöopathie' beteiligen, Monat für Monat. Zurzeit ermöglichen Betriebs- und Innungskrankenkassen ihren Versicherten den Zugang zur vertragsärztlichen Homöopathie. Doch auch andere Kassenarten haben ihr Interesse an der ärztlichen Homöopathie bekundet und verhandeln jetzt über einen Beitritt in den IV-Vertrag. Bis zum Sommer wird nach heutigem Stand etwa 15 Millionen Versicherten die ärztliche Homöopathie von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Die vollständige Liste aller an den IV-Verträgen teilnehmenden Krankenkassen befindet sich auf der Webseite des DZVhÄ www.welt-der-homoeopathie.de unter dem Punkt 'Homöopathie für Kassenpatienten'. Hier sind auch alle Verträge, Teilnahmeerklärungen und alle weiteren Informationen hinterlegt.
Der DZVhÄ wurde 1829 in Köthen (anhalt) gegründet und ist der Berufsverband der Ärztinnen und Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" verfügen. Der Verein hat etwa 4.000 Mitglieder, mehr als die Hälfte sind Vertragsärzte. Neben den gesundheits- und berufspolitischen Aufgaben setzt sich der DZVhÄ für eine qualifizierte Weiterbildung "Homöopathie" und der Förderung der Forschung ein."
Pressemitteilung von: Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte, übermittelt von openPR
Bildquelle: http://www.praxis-eberle.ch/homoeopathie.html

Tags: Homöopathie Kassenpatienten homã¶opathie gesundheit krankenkassen kostenã¼
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Kommentar von:
Gesundheitsecke Fitline Blog
Da wir vor kurzem über die Homöopathie berichtet haben, trifft es sich recht gut, wenn man weitere aktuelle Berichte zu diesem Thema findet. Wie der Gesundheits-Weblog meldet, übernehmen in Deutschland bereits mehr als 50 Krankenkassen d...
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