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Lebensmittel: Zusatzstoff E 128 = Rot 2G wird in Europa verboten

abgelegt im Archiv Ernährung , Prävention, Gesundheitsvorsorge , Recht am 23.07.07

Lebensmittel: Zusatzstoff E 128 = Rot 2G wird in Europa verboten
Da die gesunde Ernährung auch hier unser Thema ist - obgleich mein Kollegenblog da noch mehr zuständig ist -, möchte ich die Nachricht über ein Verbot einer E-Nummer hier wiedergeben. Sicherlich, das ist nur ein Einzelbeispiel, und wenn dann das Verbot endlich durchgesetzt ist, macht die Nachricht vielleicht nicht mehr ganz so viel Sinn - aber mir geht es allgemein um die Aufmerksamkeit auf den Themenkreis Zusatzstoffe in Lebensmitteln: Grundsätzliche Vorsicht ist immer angebracht, Information wichtig! Haben Sie sich schon eine Liste von E-Nummern ausgedruckt, um immer wieder darauf zu achten, was Sie da Ihrem Körper zumuten?

E 128 wird es jedenfalls bald (in Europa) nicht mehr geben. E 128 ist ein künstlich hergestellter blauroter farbstoff, der in bestimmten Fleischprodukten verwendet wird oder wurde.

E 128 wurde offenbar noch nie als harmlos eingestuft. Dort, wo sich Sachinformationen über E-Nummern nachlesen lassen, heißt es zu E 128: "Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Es besteht der Verdacht der mutagenen Wirkung (damit sind Veränderungen der Erbsubstanz gemeint!)."

Von der "Krebsgefahr", mit der jetzt das Verbot begründet wurde, ist da zwar nicht direkt die Rede, aber die "mutagene Wirkung" kann eben auch zu Krebs führen ...

Der Farbstoff wird bisher in Frühstückswürstchen (wie sie in Großbritannien und Irland beliebt sind) und in Hackfleisch mit Getreideanteil (bzw. "mit mehr als vier Prozent Pflanzenprotein", wie es in einer der Quellen heißt) verwendet.

Aber mögen Sie gefärbte Würstchen?

Infos über E-Nummern auch bei zusatzstoffe-online.de.

Meine Quelle für die Nachricht war der schweizerische Tagesanzeiger. Bild: g-d-f.de


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Tags: LebensmittelZusatzstoffe  Lebensmittel  Zusatzstoffe  ENummern  Kennzeichnungspflicht  E+128 

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