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Erste Hilfe
, Recht
, Wellness
von muecke am 22.08.07

- Das sind ja durchaus Fragen die man einmal stellen muss / kann / darf. Ich fand sie (über Google-Alert "Gesundheit") in der virtuellen Version der "Kleinen Zeitung" der Steiermark. Gut, das sind österreichische Verhältnisse, aber ich sehe keinen Grund anzunehmen, dass es bei uns so viel anders sein soll.
"Bei einem Unfall in der Therme erwartet man perfekte Versorgung. Doch von Gesetzes wegen benötigen nur Thermen mit Kuranwendung einen Arzt. Im Notfall sind daher meist die Bademeister zur Stelle" - so lautet die kurzgefasste Antwort.
So gibt es beides, wie der Autor Benedikt Narodoslawsky an konkreten Beispielen schildert: die Therme mit einem Ambulatorium für Physiotherapie als Kurangebot - obligatorisch mit Arzt, was allen Badegästen zugute kommt, denn ein Arzt muss bei Notfällen in jedem Fall helfen - und die Therme mit Kompetenzzentrum für fitness und Gesundheit, die dafür einen Arzt beschäftigt, obwohl sie es gar nicht müsste. Pflicht und Kür, könnte man sagen.
Lesen Sie, wenn Sie mögen, den ganzen Artikel bei kleinezeitung.at
Bild: wellnesshotel-salzburg.at
Eine Fülle weiterer Infos findet sich bei spa-dich-fit.de
Permalink: Rechtsfrage: Wellness mit oder ohne Arzt?
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Wong
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