TV über Schönheits-OPs: keine grundsätzliche Einschränkung möglich

Hier kommt ein weiteres "Fundstück":
Immer wieder einmal gibt es Gerichtsurteile, die man mit Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen muss. Dieses gehört für mich dazu: Im TV seien keine allgemeinen Regeln für Sendungen über Schönheits-OPs möglich. Wem würde es schaden, wenn solche Sendungen erst nach 23 Uhr gesendet werden dürften? Der Jugendliche, der sie trotzdem sehen will, guckt sie trotzdem. Aber wenn qualitativ hochwertige Kultursendungen grundsätzlich zu später Stunde stattfinden, regt sich schon niemand mehr darüber auf. Sind sie etwa jugendgefährdend?
Anlass für den Rechtsstreit war die ausstrahlung einer Sendung im Jahr 2004 mit dem Titel "I want a famous face", die gezeigt hatte, wie sich Jugendliche per Schönheitsoperationen in ihre Stars verwandeln lassen wollten.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hatte beschlossen, derartige Semdeformate nur noch nach 23 Uhr auszustrahlen – und genau das hätte sie nicht tun dürfen. Nach Meinung der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin in einem Verfahren, das die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) gegen die KJM angestrengt hatte.
Lesen Sie mehr dazu im "Portal der Schönheit", wo ich die Nachricht gefunden habe.
Bildquelle: http://shop.elv.de
November 30th, 2008 at 13:46
Nach zwei Jahren kann man wohl sagen, dass die Schönheitsoperationen im TV zum Glück nicht wirklich durchgesetzt haben.